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Allgemeine Gebindebedingungen

Pfandgebinde

Die Anlieferung der flüssigen Chemikalien erfolgt in Pfandgebinden, welche als solche gekennzeichnet sind. Insbesondere die angebrachten Pfandgebinde-Kennzeichen und sonstigen Kennzeichnungen, z.B. nach Chemikaliengesetz, auf Gebinden dürfen nicht geändert, entfernt, überklebt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Die Gebinde dürfen nicht verändert, nicht beschädigt, nicht verschmutzt und nicht missbräuchlich (z.B. zur Befüllung mit anderen Produkten oder als Mischgefäß) verwendet werden. Wir weisen darauf hin, dass solche Handlungen zu schweren Verletzungen von Personen und Vermögensschäden führen und daher auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Die verrechnete Pfandgebühr entspricht jeweils unserer aktuellen Preisliste bzw. der aktuellen Preisliste unserer Lieferanten.
Der Pfandbetrag auf Pfandgebinde wird nur dann refundiert, wenn dieser nachweislich von der WIFRA Handels GmbH eingehoben wurde. Die Pfandgebühr wird im Falle nicht restlos entleerter und gereinigter Gebinde sowie bei beschädigten, verschmutzten oder sonst wie unbrauchbaren Gebinden nicht refundiert. In diesem Fall wird die Gebindegebühr nach einer in angemessenen Zeit zur Überprüfung der retournierten Pfandgebinde erneut in Rechnung gestellt.

Von uns oder Dritten gestellte Behälter dürfen nicht vertauscht, nicht an Dritte weitergegeben, nicht als Lagerbehälter verwendet oder Dritten überlassen werden. Bei Rückgabe an uns müssen die Gebinde stets verschlossen sein.

Die Rückgabe eines (oder mehrerer) Gebinde kann bei der Anfrage nach einem Angebot über die Webseite angemeldet werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Gebinde aus einer vorherigen Bestellung (über die Webseite) stammt. Rückgabebedingungen für Pfandgebinde: Wird das Gebinde vom Kunden selbst retourniert, wird der gesamte Pfandbetrag abzüglich € 20,- Reinigungsgebühr gutgeschrieben.
Der Kunde haftet uns auch ohne Verschulden für bestimmungswidrige Verwendung, Beschädigung oder Verlust von Behältern, die wir ihm oder einem von ihm benannten Dritten bereitgestellt oder überlassen haben. Für die Reinigung von Gebinden behalten wir uns vor Reinigungskosten zu verrechnen.
Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden gestellte Behälter auf Eignung, insbesondere Sauberkeit, zu überprüfen. Für infolge schadhafter oder sonst unzulänglicher Behälter entstehende Schäden oder Mängel haften wir nicht. Der Kunde hält uns diesbezüglich auch gegenüber Dritten schad- und klaglos.

Allgemein

Der Pfand- oder Mietbetrag für Gebinde wird zusammen mit den bestellten Produkten in Rechnung gestellt und ist unabhängig von der Zahlungskondition für die Warenlieferung zuzüglich Umsatzsteuer sofort und ohne jeden Abzug fällig. WIFRA geht hinsichtlich der Menge der vom Kunden zurückzustellenden Pfand- oder Mietgebinde und hinsichtlich des Rückholungstermins keine wie immer lautende Verpflichtung ein. Entstehende Transportkosten und Nebenaufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.
Schadenersatzpflicht resultierend aus Mangelhaftigkeit oder aus Fehlern der Verpackung insbesondere für Container, Fässer, Kanister etc. wird vereinbarungsgemäß ausgeschlossen.
Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Gebindebedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
Solche Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen oder auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist. Unsere Gebindebedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Gebindebedingungen abweichender Bedingungen unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
Unsere Allgemeinen Gebindebedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Mündliche Vereinbarungen sowie alle sonstigen Erklärungen, insbesondere Nebenabreden und Änderungen des Vertrages, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Hinsichtlich der in unseren Bedingungen enthaltenen Klauseln (EXW, FCA, CPT) oder allfällig anderer zur Anwendung kommender Klauseln wird auf die Incoterms 2010 verwiesen, wobei der Originaltext der deutschen Übersetzung der Internationalen Handelskammer Paris zugrunde zu legen ist.


Stand 1. Dezember 2022



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